Selbstauskunft von EasyCash einholen (updated)

Laut Recherchen des NDR hat die Firma Easycash, der größte deutsche EC-Netzbetreiber, einen Pool mit Daten von Millionen deutschen Kartenbesitzern angelegt, um damit Aussagen über deren Zahlungsfähigkeit treffen zu können.

Dies sorgt natürlich bei allen betroffenen Nutzern von EC-Karten für offene Fragen.
Laut Impressum der Firma (aber wohl viel eher auf Grundlage von §§ 34 I, IV BDSG der am 01. April 2010 in Kraft getretenen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes) kann man mit Hilfe einer Selbstauskunft auskunft verlangt werden, über

  • die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
  • den Zweck der Speicherung.

Auf Basis der Vorlage zur Selbstauskunft von der SCHUFA haben ein Kollege und ich eine Vorlage für EasyCash gemacht.
Wer mag, kann sie downloaden und nutzen:

Update vom 14.10.2010

Offenbar gibt es neues Ungemach im easyCash-Umfeld. easyCash selbst verweigert Auskünfte auf Basis von Namen und ohne Kontoverbindungsdaten mit der Aussage, daß es nur Bonitätsdaten zu Kontoverbindungen hat, aber keine Namen.

Laut dem Hinweis im selbstauskunft.net Blog „EasyCash Selbstauskunft“, welche sich auf ein NDR-Bericht beruft hat eine Tochterfirma von easyCash sehr wohl diese Daten!

Ein Schelm wer da Böses denkt.

Danke für den Hinweis an selbstauskunft.net