Little Teddy is watching you

Das Landeskriminalamt Bayern warnt: Der Einsatz eines käuflich erhältlichen
Teddys mit Kamera und Mikrofon verstößt anscheinend gegen das Kommunikationsgesetz;
Bild des Teddys mit Mikro und Kamera

Bei den Teddybären, die derzeit hauptsächlich über das Internet vertrieben werden, handelt es sich um verbotene Sendeanlagen im Sinne des Paragraphen 90 des Telekommunikationsgesetzes, so das Landeskriminalamt Bayern. Darin wird unbemerktes Abhören und Überwachung per Kamera unter Strafe gestellt.

Eigentlich komisch -heißt dies eigentlich, daß ich auch in meiner eigenen Wohnung ein Schild: „Vorsicht Videoüberwachung“ aufhängen muss, um den Datenschutz eines Einbrechers nicht zu beeinträchtigen?

Quellen: