"Das ist ja ein katastrophales Ergebnis"

Sagte gestern ein Internetbeauftragter einer größeren deutschen Stadt zu mir, nachdem ich ihn das Ergebnis eines BITV-Tests übergab…

Nach Punkten (67.5) und der offiziellen Wertungsbezeichnung musste die Site als schlecht zugänglich bezeichnet werden.
Das ist natürlich herb, wo die beauftragte Agentur doch vorher stets versicherte, daß die Website ausreichend barrierefrei ist und das die verbliebenen Probleme ja nur Kleinigkeiten seien ;)

Die Agentur war dabei auch der Grund, warum ich den BITV-Test als Maßstab nahm. Zwar beruht dieser auf die BITV und WCAG1 und muss daher viele neue Kenntnisse und Techniken ignorieren (beispielsweise wird weder die Existenz und Nutzbar von Sprungmarken noch die Möglichkeit des Aufrufs von Small Screen Devices ausreichend gewertet), aber er bietet den Vorteil eines sehr transparenten Wertungsverfahrens, welches das Ergebnis sehr objektiv macht.
Persönlich bevorzuge ich zwar lieber den Kriterienkatalog des BIENE-Awards wenn ich eine Website teste, jedoch ist dort das Wertungsverfahren nicht ganz klar und berücksichtigt viel stärker die weichen Faktoren.

Hat man es jedoch mit Kunden zu tun, denen man zweifelsfrei nachweisen muß, daß der Dienstleister Mist gebaut hat, dann braucht man Zahlen und eindeutige nachvollziehbare Werte.

Nun ja – schauen wir mal, was daraus gemacht wird.

Eine kleine persönliche Gemeinheit musste ich dann aber doch noch fallen lassen:
Vor kurzem machte ich eine kleine Ausschreibung nach Designern, welche qualitativ hochwertige Arbeiten abliefern können (also reines CSS-Design und Berücksichtigung der Regeln zur Barrierefreiheit).
Dabei erhielt ich einige gute Angebote, bei denen auch Umsetzung von Designs ausgehend von vorhandenen optischen Darstellungen angeboten wurden.
Die da durchschnittliche gebotenen Kosten gab ich weiter.
In den sicheren Wissen, daß die Agentur die bislang das Webdesign der Stadt verbrochen hatte bestimmt einen 10fachen Preis verlangen wird um derren eigene Fehler zu korrigieren (a la „Barrierefreiheit war ja im damaligen Auftrag nicht so definiert, deswegen verstehen Sie sicher daß wir hierfür einen neuen Auftrag machen müssen“)…