Hausrecht für Forenbetreiber und Kostennote an den Anwalt

Heise.de: Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann.
Original-Artikel: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor und auch die Frage wurde geklärt, wer die Kosten zu übernehmen hat: Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Beklagte zu tragen, da er „im Rechtsstreit unterlegen wäre“.

Von daher ausnahmsweise mal ein gutes Ergebnis für Forenbetreiber.
Und ein logisches: Wenn man einen Betreiber zur Kontrolle und Aufsicht verpflichtet, muss dieser auch die Mittel in der Hand haben, nötigenfalls gegen missbräuchliche Nutzung vorgehen zu können.

Oder, wie es ein Poster im Heise-Forum sagt: Es gibt kein Recht zu nerven.