Uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber?

Das LG Hamburg stellt sich nach Meinung einiger Juristen gegen die höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und ignoriert auch das OLG Hamburg indem es ein sehr umstrittenen Urteil in Sachen Forenhaftung erläßt.
Es beharrt auf der Meinung der vollständige Haftung des Forum-Betreibers für die Postings in seinem Board, unabhängig von der Kenntnis seiner Beiträge.

Ob diese Entscheidung Bestand hat, hängt davon ab, ob der Betreiber des Supernature-Forums Widerspruch einlegt. Finanziell gesehen ist es nämlich nicht klar, ob sich dieser lohnt. Denn in 5 von 6 Sachen hat der Betreiber ja gewohnen.
Siehe auch: Kommentar von Martin Geuß und Kommentar der Kanzlei Dr. Bahr.

Mein Fazit, welches auch in einem Artikel bei Heise durchklingt: Sofern es nicht zwingend notwendig ist, sollte man das Hamburger LG meiden.

Aber auch für Abmahner ist das LG nicht unbedingt ein sicheres Pflaster. Denn trotz obiger Auffassung hat es auf der anderen Seite auch einige positive Dinge entschieden. So unter anderem hat es den Streitwert einer Klage wegen vermeintlicher Verleumdung eines Unternehmens herabgesetzt und auch die freie Meinungsäußerung auch bei deftigeren Worten betont.
Wie gesagt: In 5 der 6 Punkte hat der Forenbetreiber gewonnen und also der ehemalige Abmahner verloren.