Münchener Anwalt wegen Betrugs verurteilt..

Ein Münchener Anwalt, der in Bezug auf das Abmahnwesen berüchtigt war/ist, wurde wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Siehe auch:

Eigentlich ist dies aber unwichtig. Deswegen schreib ich auch den Namen nicht.
Denn gerade der besagte Anwalt zeigte ja auch eindrucksvoll, daß ein übler Ruf sich durchaus als echte positive Werbung auswirken kann. Aus mehreren verlorenen Gerichtsurteilen wurde dem Anwalt oft eine eher mittelmäßige Kompetenz zugesagt. Trotzdem sorgte seine Berüchtigtkeit und sein gnadenloses Vorgehen für eine deutschlandweite Publizität, die sich sicher auch auswirkte.

Aber es ist eine Fußnote in der langen Geschichte der Netzkultur und daher dann doch erwähnenswert.