Datenschutz ist Bürgerrecht – Daten zurückholen

ich finde die Aktion unter Datenschutz ist Bürgerrecht ganz gut.
Insbesondere wegen der einigermaßen gut vorbereiteten Mustervorlagen. (Es könnten aber auch mehr sein).

Was mich aber etwas stört und das ganze für mich als oberflächlich zeigt, ist dieser automatisch erzeugte Text oben:

Über Deine IP-Adresse 131.188.79.186 und das AS680 DFN-IP Service G-WiN-Netz kann problemlos Deine Identität ermittelt werden.

Dieser Wörtchen „problemlos“ möchte ich belegt sehen!

Da träumt wohl jemand von 1995, als man wirklich noch mal eben bei einem Provider nachfragen konnte, wer denn da das sei und damals auch nur vielleicht eine Antwort bekam.
Sorry, aber wer behauptet, es sei problemlos die Identität des Menschens herauszubekommen, ausgehend nur von einer IP-Adresse, Zeitstempel und ggf. Browserdaten, der spielt doch da nur mit den Ängsten von Leuten und/oder nutzt dieses Scheinargument nur für andere Zwecke (z.B. internetunerfahrene Richter und Datenschutzbeauftragte davon zu überzeugen, daß IP-Adressen per se personenbezogen sind).

1 Kommentar zu “Datenschutz ist Bürgerrecht – Daten zurückholen

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  1. Noch interessanter wäre die Frage, wenn ein Proxyserver im Spiel ist, der sekundengenau loggt und in einer Sekunde mehrere Requests mit der gleichen IP Adresse abgewickelt werden.