Rechtsfreier Raum: Realität – Beispiel 1: Das Klingelschild

Wer im Internet einen Webauftritt oder einen Blog betreibt und dieses regelmäßig aktualisiert, ist gesetzlich verpflichtet ein Impressum vorzuhalten. In diesem Impressum müssen Daten zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme angegeben sein. Der bloße Name oder gar ein Pseudonym reicht nicht aus. Je nachdem vor welchem Gericht man sich verteidigen müsste, gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie umfangreich diese personenbezogenen Daten sein müssen. Zumindest aber wird Name, Vorname, die postalische Adresse, E-Mailadresse und/oder Telefon gefordert.
Diese Daten müssen öffentlich abrufbar sein und müssen auch leicht auf dem Webauftritt zu finden sein.
Das diese Daten dann von kommerziell tätigen Adresssammlern ohne Wissen und Erlaubnis des Anbieters abgerufen, gespeichert und wieterverwendet werden, muss dieser in der Praxis hinnehmen.

In die Realität übertragen bedeutet dies:

Wer eine Wohnung regelmäßig nutzt, der ist verpflichtet, entsprechende Kontaktdaten öffentlich zu machen. In der Praxis werden an den Briefkästen von Häusern jedoch nur Nachnamen angegeben. Dies würde nicht mehr reichen. Stattdessen müssen die Klingelschilder bzw. Briefkästchen ebenso vollständige Informationen geben, wie im Internet. Also vollständige Namen, Adresse, E-Mailadresse oder/und Telefon.

Für den Fall, daß uneinsichtige Menschen dem nicht nachkommen, können Anwälte eine kostenbewehrte Abmahnung aussprechen.

Viel Spaß beim Aussortierungen der Werbung :)