Rechtsfreier Raum Realität – Beispiel 3: Vermietung

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus, Wohnungen, oder eine Immobilie, welche Sie vermieten.
Es muss nichts großes sein. Es macht keinen Unterschied, ob es nur ein Dachzimmer ist, welches Sie an einen Studi vermieten oder eine Wohnanlage.
In der Realität haben Sie einen Mietvertrag in der einige grundsätzliche Dinge geklärt sind.
Natürlich nicht geregelt, weil nicht legal, wären Dinge, die in die Privatspähre des Mieters eingreifen.
Und das ist ja auch gut so.

Im Internet dagegen sieht die Sache ganz anders aus.
Als Vermieter würden Sie im Internet die Rolle eines Webspace-Providers einnehmen.

Im Gegensatz zur Realität gibt es hier jedoch viel weniger Privatsphäre für den „Mieter“.
Stattdessen verpflichtet Sie der Staat -sofern Sie entsprechend groß sind- alle Zugriffe zu speichern.
Das läßt sich vergleichen, als ob Sie in der Realität gezwungen werden, jeden Besucher des Mieters zu protokollieren. (Dieses gab es in der Realität auch wirklich schon. Diese Zeiten sind jedoch glücklicherweise vorbei!).

Im Internet haben SPD und CDU sie jedoch in Form der Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt.

Wie auch immer man dazu steht – es ist noch nicht alles: Angenommen Sie haben ihren Hauswart angestellt, der jedes kommen und gehen festhält, haben Sie es gleichzeitig mit dem Datenschutz zu tun. Denn dieser sagt, daß persönliche Daten nicht einfach aufgezeichnet werden dürfen.
Streng genommen muss also ihr Hauswart jeden, der in das Haus kommen und jemand besuchen will, erst fragen, ob er mit der Speicherung einverstanden ist. Wenn er das nicht ist, dürfen Sie ihn aber nicht etwa abweisen, sondern müssen ihm die Möglichkeit einräumen, auch ohne Protokollierung reinzukommen.

Wie dieses Dillema gelöst werden soll, liegt an Ihnen.

Ach ja: Für die Kosten der Protokollierung müssen Sie weitestgehend selbst aufkommen.

Siehe auch: