Datenschutz = DV-Verhinderung?

Man kann sich den Datenschutz auch einfach machen.
Anstelle, daß man gegen den Missbrauch und die Täter vorgeht, scheinen einige „Datenschützer“ es sich lieber einfach zu machen und agieren nach dem Motto: Wenn gar keine Daten erfasst werden, kann auch nichts passieren.

In der Folge kam es nun kürzlich an einer Universität zu einem sagenhaften Entscheidung:
Die Benutzung von modernen, netzfähigen Kopierer als Scanner wurde generell untersagt.
Denn da auf diesen Geräten auch Papiere gescannt und über Netz an einen PC weitergegeben werden könnten, bei denen Namen von Personen auftauchen, wäre es ein datenschutzrechtlich relevanter Vorgang. Dieses müsse für jedes Gerät genemigt werden.
Da aber in der Regel niemand daran denkt, für einen modernen Kopierer mit Scanner eine datenschutzrechtliche Verfahrensbeschreibung zu schreiben (auf Basis welcher angenommenen Nutzungsdaten, eh?) und damit eine Freigabe einzuholen, ist die Logik ganz klar: Ohne DS-Freigabe ist der Gebrauch der Funktion zu untersagen…

Durch diese Bürokratie wird zwar kein absichtlicher Datenmissbrauch verhindert, aber dafür hat es seine bürokratische Richtigkeit.

Ergänzung:
Es geht nicht um die Zugreifbarkeit und Abfragemöglichkeit der Adminoberfläche, die hoffentlich nur für authorisiertes Personal besteht und ausreichend gesichert sein muß!
Es geht schlicht darum, daß es nicht sein kann, daß die schiere Möglichkeit, daß eine oder mehrer Admins über das Netz oder die Adminoberfläche Daten abfragen können, zur Stillegung einer wesentlichen Funktion für viele Nutzer führt.

Genausogut könnte man auf die Idee kommen, die Hauspost einer größeren Einrichtung still zu legen, nur weil ein neuer Azubi in der Postverteilung eingestellt wurde.

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