Vor einiger Zeit schrieb Andi Popp einen Artikel mit dem Titel „Das Recht auf Vergessen werden“. Dieser Artikel wurde als Blogartikel u.a. von der Piratenpartei Bayern veröffentlicht. Er griff dabei die Diskussion um den „digitalen Radiergummi“ auf. Es geht im Prinzip darum, dass Menschen in Rahmen der informationellen Selbstbestimmung die Möglichkeiten erhalten müssen, unangenehme oder unerwünschte Inhalte löschen zu lassen: Es kann nicht sein, dass man Jahre oder Jahrzehnte später noch Nachteile oder ehrrührige Situationen erleben muss, nur weil beispielsweise ein Foto von einer ausschweifenden Party, bei der man teilnahm, weiterhin im Netz abrufbar ist.
Ursprünglich soll das „Recht auf Vergessenwerden“ auf den Rechts- und Politikwissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger zurückgehen. Es soll jedoch auch in der EU-Datenschutzreform aufgenommen werden. (Quelle: Wikipedia).
Ich stimme mit Andi überein, dass bisherige Lösungsansätze nicht funktionieren. Die Idee eines digitalen Radiergummis, wie sie von einigen konservativen Politikern erzählt wird, ist und bleibt ein Märchen. Daran ändern auch keine halbgaren Proxylösungen, die von Professoren, welche auf gegenseitige Gefälligkeiten hoffen, für ihre Ministerin erstellt wurden.
Andi schlägt einen anderen Ansatz vor.
„Ein vernünftiger Ansatz muss daher darauf abzielen, den Menschen die Möglichkeiten zu geben, die Veröffentlichung sensibler Daten von vornherein zu verhindern.“
Menschen sollen per se Anonym im Netz sein. Es sollen nur mehr so viele Daten mit Personenbezug verwendet werden, wie es gerade notwendig ist.
„Wenn man jedoch von vornherein anonym ist, dann sind Daten, die veröffentlicht oder von Unternehmen (legal!) verschachert werden, kein so großes Problem mehr. Der Schritt aus der Anonymität wäre jederzeit möglich, und vor allem könnte man eigenverantwortlich darüber entscheiden.“
Die Idee ist sexy. Und sie wäre sogar technisch umsetzbar. Sie ist, wie der digitale Radiergummi, ein interessantes Konzept für eine programmiertechnische Fingerübung.
Doch die Idee übersieht den wichtigsten Faktor: Den Menschen. Oder genauer gesagt: Die anderen Menschen.
Es geht nicht
Ich als Einzelner habe ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist nicht abzustreiten. Und es ist auch nicht verhandelbar. Aber selbes Recht steht auch anderen zu. Die wichtige Frage ist: Wo fängt die „Selbstbestimmung“ denn konkret an?
Wenn andere Menschen mich sehen, merken sie sich möglicherweise mein Gesicht. Wenn wir uns unterhalten, dann vielleicht meinen Namen, vielleicht auch mehr. Die Unterhaltung, Dinge die man sich erzählt, die Kleidung, die Umstände wo und wann man sich getroffen hat.
Selbst wenn ich mein Gesicht oder meine Augenpartie verdeckt, ja selbst wenn ich eine Burka tragen würde, um mich weitestgehend anonym zu machen, es bleiben viele Informationen, welche von anderen Menschen gesehen, aufgefasst, interpretiert, verglichen, gewertet und gespeichert werden können.
All dies sind Informationen, die in einer Form gespeichert werden: Im Gedächtnis der beteiligten Personen.
Viele, ja sogar die meisten Dinge, die man zu Gesicht bekommt oder über andere Sinnesorgane aufnimmt, werden vom Gehirn automatisch und unbewusst bewertet und vergessen. Ob und welche Dinge vergessen werden, wird jedoch im Gehirn eines Menschen selbst entschieden.
Als ich im Herbst 2012 auf dem Landesparteitag von Bayern war, wurde von einer Person auf dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung verwiesen. Er bat darum, auf dieser öffentlichen Veranstaltung keine Fotos von ihm zu machen. Um sich darüber hinaus gegen Panoramaaufnahmen der (öffentlichen) Veranstaltung abzusichern trug er eine „Datenschutzbrille“.
Durch die Brille und durch das Auftreten blieb er mir deutlich in Erinnerung. Zwar habe ich seinen Namen nicht gemerkt, ich habe jedoch keinen Zweifel dass viele, die schon länger dabei sind und diesen Text lesen, sofort den Namen nennen könnten.
Ob man auf diese Weise seine eigene Anonymität fördert? Hier war das Gegenteil der Fall.
Das kann auch niemand Fremdes beeinflussen. Nur weil dieser jetzt wünscht, dass man ihn vergisst. Manche würden das ja gern wollen. Wenn man mit irgendwas ins Fettnäpfchen getreten ist. Als Bankräuber. Weil man Anwalt ist. Oder weil man jung ist und das Geld brauchte und deswegen für ein Boulevardblatt Skandalgeschichtchen besorgen und schreiben muss.
Würde es die Möglichkeit des digitalen Radiergummis geben, der auch auf das Gehirn von Menschen zugreift und den dazu notwendigen Schalter am Ende einer 100m Bahn legen würde, frage ich mich wer schneller danach rennen würde? Journalisten oder Politiker? Oder Barbara Streisand?
Eingriff in den persönlichen Datenraum
Der Artikel von Andi Popp handelt nicht über Menschen. Stattdessen geht es um das Internet, Social Media Plattformen und andere Angebote. Es wird über Technik geredet.
Dabei wird vergessen, dass all diese Angebote mehr oder weniger nur technische Hilfsmittel sind, mit denen letztlich doch Menschen miteinander agieren und kommunizieren. Kommunikation ist auch hier im Internet immer basieren darauf dass ein Sender Informationen abgibt. Empfänger –egal ob Nutzer von Facebook, Twitter oder E-Mail- empfangen diese und verarbeiten sie entsprechend ihrer Filter, des eigenen Kontextes und ihrer eigenen Wünsche. Bereits durch die Filterung und Einordnung geschieht somit beim Empfänger eine Verarbeitung. Dies bedeutet, dass die empfangenen Daten nunmehr auch Teil des individuellen Datenraumes der jeweiligen Person sind.
Technisch kann ich zwar das Sendemedium (die Plattform oder das Netzwerk) beeinflussen, bei der speichernden Stelle wird es jedoch schwer. Hat man eine weitgehend geschlossene Plattform oder Community wie Facebook, kann dessen Betreiber versuchen, die dort abgelegten Daten zu löschen.
Doch damit löscht er nicht etwa nur die Daten der Person die plötzlich anonym sein will. Wenn ein Empfänger die Daten zuvor bereits verarbeitete, dann greift der löschende Dienst auch in den individuellen, persönlichen Datenraum des Empfängers ein.
Das Klassenfoto
Machen wir dies einmal an einem alltäglichen Beispiel fest.
Als ich 1992 mein Abitur machte, wurden von mir und meinen Schulkameraden Abschlussfotos gemacht. Natürlich noch analog. Und wir alle erhielten schöne Abzüge davon. Es gibt verschiedene Plattformen, bei denen man Jahre später wieder mit seinen damaligen Kameraden in Kontakt kommen kann. So zum Beispiel stayfriends.de. (Gibt es übrigens jemand der noch keine Mail von Oliver Thiel bekommen hat?)
Auf diesen Plattformen wird dann auch oft von einem der Ehemaligen das inzwischen digitalisierte Klassenfoto hochgeladen. Man kann dann noch selbst oder in Zusammenarbeit mit den anderen Schulkameraden die Personen auf dem Bild taggen.
Über 20 Jahre später ist das eine sehr nützliche Sache. Wenn man selbst nicht mehr alle Personen zuordnen konnte, hat es halt jemand anders gemacht. Das ist eine super Sache. Allein würde ich die Namen nie wieder zusammenbekommen. Und das Klassenfoto ist Teil meiner damaligen Erlebniswelt: Das Betrachten weckt alte Erinnerungen und Gefühle. Erst recht, wenn dann auch noch die Namen dazu angegeben sind.
Gehört damit dieses Bild nicht auch zu mir? Ist es, wenn nicht direkter Teil von mir, dann doch ein Schlüssel zu persönlichen Lebenserfahrungen von mir?
Ginge es nach Andi Popp, hätte es diese Bilder gar nicht gegeben. Das Gebot der Datensparsamkeit wäre hier unerbittlich: Solche Bilder braucht man nicht, also werden sie nicht mehr gemacht. Und wenn es sie gibt, darf man sie nicht hochladen. Man darf seine eigenen Lebenserfahrungen, zu der eben auch andere Menschen gehören, nicht teilen.
Ginge es nach der Idee, dass jeder nachträglich seine Daten und Bilder löschen lassen könnte, wäre dies nicht weniger fatal. Man stelle sich vor, was mit Klassenfotos passiert, wenn ein „digitaler Radiergummi“ diese automatisch „korrigiert“:
Zwar wäre ich auf dem Foto vielleicht nicht selbst verpixelt, aber der mich umgebende „Kontext“ wäre es. Und damit wäre ich ebenfalls betroffen. Wie oben bereits erläutert, ist die durch das Foto festgehaltene Situation als Ganzes ein integraler Bestandteil meiner Lebenserfahrung. Ein Eingriff in dieses Bild, um einzelne oder alle anderen Personen zu pixeln, würde Einfluss auf meine eigene Gefühlswelt nehmen.
Ein einseitiger Eingriff durch andere, die sich Jahre später vielleicht entscheiden, pauschal all ihre Datenspuren verpixeln zu lassen, würde ich daher als eine Beeinträchtigung meiner eigenen informationellen Selbstbestimmung auffassen.
Ähnliches gilt für fast alle Bilder, wo eine Gruppe von Menschen aufgenommen wurde.
Jeder der auf dem Bild abgebildeten Menschen hat ein Recht an dem Bild als Ganzes. Der Kontext, innerhalb dessen ein Bild aufgenommen wurde, ist immer Teil der Lebenserfahrung einer jeden Person. Eine einzelne Person kann und darf meines Erachtens nicht nachträglich versuchen, diese Lebenserfahrung durch ein Löschen oder ein Verschleiern zu beeinflussen.
Meines Erachtens würde ein Löschen oder ein Zurückholen von einmal ausgesendeten Informationen nur in einem einzigen Sonderfall möglich sein: Wenn noch kein Empfänger diese Information verarbeitet hat. Und dies schließt die automatische Verarbeitung und Filterung mit ein.
Worüber wir stattdessen reden sollten, ist die Art und Weise wie wir mit Bildern umgehen. Wie man sie teilt und verbreitet.
Die Digitalisierung des Menschen und des Bewusstseins
Wir benutzen als Gedächtnis einen weichen, biologischen Datenträger von derzeit unspezifischer Leistungs- und Speicherkapazität, welcher teilweise unzuverlässige Zugriffsmöglichkeiten auf einmal gespeicherten Daten hat. Ein schwabbliges Etwas von beschränkter Haftung.
Viele Menschen, insbesondere im zunehmenden Alter haben Probleme aufgrund von „Zugriffsproblemen“: „Verdammt, wie hieß der Typ da noch?!“ oder „Ich komme partout nicht auf den Begriff. Wie hieß das noch…“
Die Lebenswirklichkeit ändert sich fortwährend. Dinge, die noch vor wenigen Jahren als undenkbar erschienen, haben sich längst etabliert. Im Twitter fand ich vor kurzem folgenden treffenden Satz:
„Science-Fiction-Autoren müssen sich mit dem Schreiben beeilen. Ansonsten ist ihr Roman bei Fertigstellung nur noch eine Dokumentation.“
Bereits seit mehreren Jahren wird an Mensch-Maschine-Schnittstellen geforscht. Verschiedene Prototypen sind teilweise in Erprobung. Und dies nicht nur von wenigen Nerds, die sich selbst als Cyborgs oder Bodyhacker bezeichnen.
Die Schnittstellen betreffen dabei nicht allein die Verbesserung der Sensorik oder des Ersatzes von verletzten oder zerstörten Körperteilen. Forschungsthema betreffen auch Mittel und Wege zu finden, die menschliche Gedächtnisleistung zu verbessern.
Vor kurzem veröffentlichte die Duke-Universität in Durham im US-Bundesstaat North Carolina eine Forschungsarbeit, bei der es erstmalig gelungen war eine Gehirn-zu-Gehirn-Schnittstelle zu schaffen.
Unabhängig davon werden auch an verschiedenen anderen Forschungseinrichtungen Experimente mit neuralen Prothesen gemacht, die Funktionen ausgefallener Hirnregionen ersetzen sollen.
Keine Utopie, sondern nahe Realität ist der kommende Markt von Datenbrillen.
Nachdem Google im vergangenen Herbst das Projekt Glass vorstellte und dabei nicht etwa nur eine weitere von bereits vielen Modellstudien zeigte, sondern ein an fassbares und weitgehend fertiges Produkt, ist die die Branche in Bewegung geraten.
Waren es vorher nur Spezialgeräte wie Oculus Rift oder die Cinemizer OLED die nur dazu dienten, Grafiken, Spiele oder Filme anzuzeigen, hat Google bereits bekannte und etablierte Hardware zu einem formschönen Head-Mounted Display kombiniert. Ganz ähnlich wie Apple es vor einigen Jahren tat, als es den IPhone auf den Markt brachte.
Um den Zug für einen entstehenden Markt nicht zu verpassen, sind einige namhafte Unternehmen dabei, eigene Datenbrillen zu entwickeln oder die bisherigen Konzepte anzupassen. So unter anderem Sony, die vor kurzem einen eigenen Patentantrag für einen Datenbrille einreichte.
Durch Datenbrillen einerseits und Mensch-Maschine-Interfaces andererseits werden die gesellschaftlichen Normen verändert. Mit der Verbreitung der Smartphones haben wir uns bereits daran gewöhnt, dass überall und jederzeit Fotografien gemacht werden können. Und dass Menschen ihre aktuellen Erlebnisse, ob banal oder sensationell, jederzeit kommentieren und weltweit publizieren können.
Was wird passieren, wenn die Datenbrillen kommen?
Die eingangs erwähnten „Zugriffsprobleme“ auf den vergessenen Namen eines Gegenübers sind allein für sich genommen schon ein Anreiz für die Datenbrille. Eine einfache Funktion, welches die Brille interessant und attraktiv macht für jeden. Wer wird schon dieser Verlockung wiederstehen?
Festzuhalten bleibt jedoch eines: All diese Entwicklungen sind nur Hilfsmittel. Hinter der Optik, hinter dem Apparat ist und bleibt ein Mensch. All diese Hilfsmittel helfen nur dabei, das zu tun, was das Gehirn ohnehin leisten könnte: Sich genau an jede Einzelheit zu erinnern.
Es darf nicht sein
Diese beiden Entwicklungen – Gehirnschnittstellen und Datenbrillen – legen Grundlagen, die in obiger Diskussion über Datenschutz eine wichtige Rolle spielen.
Konzepte zur Datenverhinderung oder die fixe Idee eines (durch Gesetzeskraft durchgesetzten) digitalen Radiergummis werden auch Einfluss auf die anstehenden Entwicklungen haben. Die bisherige Trennung zwischen Daten, die auf einem digitalen Gadget gespeichert sind und Daten, die Teil unseres Gehirns und unserer Erlebniswelt sind, wird zunehmend aufgehoben.
Wenn im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung einer Person in den persönlichen Datenraum einer anderen Person eingegriffen werden muss, ist dies nicht tolerierbar. Erst recht, wenn nicht mehr getrennt werden kann, wo Mensch beginnt und Maschine aufhört.
Selbst wenn wir die Utopie der Mensch-Maschine-Schnittstellen vernachlässigen: Schon jetzt haben wir die oben beispielhaft angegebene Situation um die Bilder aus der Jugend. Mit welchem Recht will jemand darauf beharren, dass ich mein Gedächtnis nicht mehr auffrischen darf, indem ich andere zu Rate ziehe und um das Taggen alter Bilder bitte? Mit welchem Recht werden Menschen, die ein schlechteres Erinnerungsvermögen haben als andere, daran gehindert, dieses zu verbessern?
Ich will mich erinnern! Will dran zurückdenken können, was war. Und will dieses mit anderen teilen. Mein Leben, meine Erfahrungen, meine Bilder. Ich will ein Recht auf meine Erinnerung.
Auch dann wenn die Menschen, an die ich mich erinnere, dies nicht wollen und stattdessen ein „Recht auf Vergessen“ fordern.
Legen wir nun allerdings die Grundlagen für ein restriktives Datenschutzregime, welches die Manipulation von Dritten auf durch technische Hilfsmittel erlangte Daten zulässt, bedeutet dies genau das: Den Eingriff in das Erinnern, Denken und Erleben von Menschen. Heute noch wenig und überschaubar. In der Zukunft jedoch, wenn Mensch-Maschine-Schnittstellen real geworden sind, fatal und mit unabsehbaren Konsequenzen.
Wir müssen diskutieren
Meines Erachtens müssen wir weg von den Ideen, die auf Datenverhinderung, Datenmodifikation oder auf Verbote setzen. In einer Welt, wo sich jeder plötzlich alles ganz genau merken kann und das Gehirn nichts mehr vergisst, greifen Konzepte, die lediglich den Verbots- oder den Einsatzrahmen technischer Hilfsmittel betreffen, nicht mehr. Es geht um das, was Menschen mit Informationen anfangen. Nicht darum, auf welche Weise sie diese erlangen.
Daher brauchen wir eine geänderte Sicht darauf, wo persönliche und private Daten beginnen und enden.
Möglicherweise wird Google Glass ähnlich wie Google Streetmap ein Testballon werden. Gegen den es Widerstände geben wird. Doch nachdem Google Streetmap den Weg bereitet hat, fanden dieselben Angebote bei Microsoft Bing und anderen Anbietern ein fruchtbares Feld. Die Menschen hatten sich daran gewöhnt und mit den Füßen abgestimmt. Allen Bedenkenträgern zum Trotz.
Ähnliches wird mit Google Glass passieren: Die Menschen werden mit den Füßen abstimmen. Wenn es cool ist, wird es gekauft. Die ersten Nutzer werden als verrückte Spinner gesehen, als Exoten oder als Feinde der Privatsphäre. Die nächste Generation der Nutzer, vielleicht nur zwei Jahre später, wird drauf pfeifen und die verschiedenen Produkte selbstverständlich nutzen.
Wir als Piraten beschäftigen uns auch mit den modernen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts. Daher liegt es ganz besonders an uns, diese Diskussion zu führen. Wenn wir jetzt nicht darüber beginnen zu diskutieren, wird die Entscheidung eben mit den Füßen getroffen. Vielleicht wird das ohnehin geschehen.
Doch jetzt haben wir noch die Chance, uns darauf vorzubereiten und diese Themen zu diskutieren.
Morgen wird es zu spät sein.
Ich halte den Vergleich von Unkontrollierbarer, Digitaler Speicherung
und der Menschlichen Erinnerung für nicht haltbar.
Jeder hat natürlich für sich allein das Recht sich an alles mögliche zu
Erinnern, jedoch nicht das Recht dieses auch für andere zu Entscheiden
wie im genannten Beispiel mit den Klassenfotos die evtl. gegen den
Willen und sogar gegen Unkenntnis Verbreitet und mit dem vollen Namen
markiert werden.
Wer gibt diesen Menschen das Recht die Veröffentlichung von Fotos mit
vollem Namen über den Kopf der Betroffenen zu Entscheiden. Liegt keine
Einwilligung vor MUSS z.B. das Klassenfoto bearbeitet, die Personen
unkenntlich gemacht und nicht benannt werden. Ende. Alles andere wäre
ein Verstoß gegen die Selbstbestimmung.
Solange du das Klassenfoto in den eigenen Händen hälst und dich an diese
Zeit Erinnerst ist dein Recht auf „Erinnern“ gesichert. Machst du das
Bild im Netz verfügbar und Markierst Personen noch mit Namen übergehst
du aus reinem Egoismus („Ich will das“) die Betroffenen.
Daher muss Gesetzlich ein Recht auf Vergessen verankert werden damit die
Betroffenen gegen Ihren Willen oder Unkenntniss öffentlich verfügbare
Personenbezogene Daten jederzeit löschen können.
P.S. Eine E-Mail von Stayfriends habe ich noch nie erhalten.
In den ersten 3 Absätzen machst du Feststellungen, die du allerdings nicht begründest. Kannst du das noch tun?
Andersrum gefragt: Wer gibt anderen Leuten das Recht mir zu verbieten, meine Erlebnisse nicht zu teilen?
Müssten nach der Begründung dann nicht auch alle Online-Tagebücher und alle Memorarieren-Bücher verboten werden?
Aber unabhängig davon: Wir sollten hier trennen zwischen zwei Dingen: Dem „Haben“ und dem „Verbreiten“.
Was das Verbreiten und Veröffentlichen von Bildern angeht, muss man diskutieren und einen Kompromiss finden.
Da darf in der Tat nicht einfach publizieren, nur weil man es will.
In den Vorstellungen zu „Recht auf Vergessen“ geht es die Absicht mit einem digitalen Radiergummi überall zu manipulieren. Davon wäre die private Bildersammlung nicht ausgeschlossen. Es wird eben nicht unterschieden zwischen öffentlich und privat. Und das geht mir zu weit.
„In den ersten 3 Absätzen machst du Feststellungen, die du allerdings
nicht begründest. Kannst du das noch tun?“
Die Begründung ist einfach. Das Persönlichkeitsrecht/Urheberrecht wiegt
mehr als dein Wunsch Personbezogene Daten über Dritte zu
veröffentlichen. Nur weil du einen tollen Film angesehen hast, darfst du
diesen noch lange nicht weiterverbreiten. Warum sollte es z.B. mit einem
Abbild von mir auf einem Klassenfoto anders sein?
„Andersrum gefragt: Wer gibt anderen Leuten das Recht mir zu
verbieten, meine Erlebnisse nicht zu teilen?
Müssten nach der Begründung dann nicht auch alle
Online-Tagebücher und alle Memorarieren-Bücher verboten werden?“
Nein, DEINE Erlebnisse darfst DU teilen mit wem du möchtest wenn du die
Persönlichkeitsrechte/Urheberrechte dritter nicht verletzt. Das ist das
gleiche wie mit den Online-Tagebüchern und Memorarien, auch dort dürfen
Urheber- und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden und die
Schreiber können dafür auch verklagt werden. Du kannst nicht einfach
Daten Dritter ohne deren Einwilligung Teilen. Du darfst jedoch z.B. alle
Personen auf einem Foto unkenntlich machen und dann teilen.
Wenn nun z.B. auf Stayfriends die Personen dir die Erlaubniss geben die
Bilder unverpixelt und mit Namen zu veröffentlichen, kannst du dies für
diese Person machen. Keine Erlaubnis = Keine Veröffentlichung
„Was das Verbreiten und Veröffentlichen von Bildern angeht,
muss man diskutieren und einen Kompromiss finden.
Da darf in der Tat nicht einfach publizieren, nur weil
man es will.“
Hier kann und darf es keinen Kompromiss geben. Ich alleine (sollte) habe das Recht
darauf haben zu entscheiden ob und welche Daten über mich/von mir
verbreitet werden.
„Davon wäre die private Bildersammlung nicht
ausgeschlossen. Es wird eben nicht unterschieden
zwischen öffentlich und privat. Und das geht mir zu weit.“
Ok. Hier muss tatsächlich im Netz Privat genau Definiert werden. Nach
meiner Interpretation ist Privat = Nur ich und öffentlich wenn weitere
Personen die Inhalte sehen, Kommentieren, Markieren, teilen usw. können.
Auch wenn es „nur“ innerhalb der Familie ist. Denn wer kann
Konntrollieren ob diese dritte die Inhalte öffentlich weiterverbreiten?
Du übersiehst bei dem Beispiel des Klassenfotos oder grundsätzlich aller Bilder etwas. Nämlich der Punkt wann diese Bilder auch jetzt schön öffentlich gemacht werden können. Es gibt eine gesetzliche Grundregel, die darauf reduziert werden kann, dass immer wenn 5 oder mehr Leute abgebildet sind, es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.
Im Falle eines Klassenfotos, welches auf öffentlichen Grund und beobachtet von vielen weiteren Leuten gemacht wurde, kann man mEn sicher von einem öffentlichen Foto reden. Wenn nicht gar sogar von eines das man dem Zeitgeschehen zuordnen kann.
Von daher würde ich da kein Problem sehen, ein Klassenfoto zu veröffentlichen und würde mich Begehren es zu entfernen wenn es nicht verpixelt wäre, verschliessen. Wie im Artikel erläutert, sehe ich das Klassenfoto als Schlüsselteil meiner Persönlichkeitsentwicklung an.
Du schreibst: „Das Persönlichkeitsrecht/Urheberrecht wiegt mehr als dein Wunsch Personbezogene Daten über Dritte zu veröffentlichen.“
Das mit dem Urheberrecht ist wahrscheinlich ein Fehler? Denn das ist hier garnicht strittig.
Obwohl: Wem gehört denn nun ein Bild auf dem 5 Freude abgebildet sind, welches in der Öffentlichkeit gemacht wurde? Eigentlich müssten hier mindestens 6 Menschen Rechte haben. Wenn nicht sogar noch eine Partei mehr, nämlich demjenigen auf dessen Grund das Foto gemacht wurde.
Und daher dann nochmal der Rückschluss: Kommt nun jetzt nach Jahren erst einer der Personen an und sagt: „Ey, ich will verpixelt werden“, was dann? Wenn er vielleicht zum Zeitpunkt an dem das Fot gemacht wurde, einwillligte..
Genau darüber müssen wir AUCH diskutieren. Nicht nur die eindeutigen Sachen.
Aber wie gesagt, möchte ich mit meinem Artikel versuchen hier zwei Dinge zu trennen:
1. Die Technologie, die als Hilfsmittel eingesetzt wird zur persönlichen Aufnahme & Speicherung.
2. Die Art und Weise ob und wie welche Dinge an welche Personenkreise verteilt werden dürfen.
Bisher wird es sich von selbsternannten „Datenschützern“ und Politikern zu einfach gemacht: Man verbietet pauschal die Technologie. Aber kümmert sich dann nicht weiter um das eigentliche Problem, der Verbreitung.
Ich denke wir brauchen ganz dringend klarere Regeln und Rechte die diese Verbreitung von Bildern und Daten betreffen. Und zwar nicht nur für Behörden und Firmen, sondern für die Menschen.
Der Staat verhökert unsere Adressdaten und macht damit pro Melderegistereintrag 1 bis 3 Euro verdienst.
Auskunfteien besitzen ebenfalls unsere Daten und wir können nichts dagegen tun, weil wir sonst Nachteile mit anderen Firmen haben. Die Auskunfteien nehmen dabei Geld um unsere Daten zu verkaufen und sie verlangen gleichzeitig Geld von uns, wenn wir mehr als 1mal im Jahr sehen wollen was die da über uns verbreiten.
Meines Erachtens brauchen wir eine Art persönliche Datenlizenz. Eine Lizenz die gestaffelt von der Art der Daten von uns selbst vergeben werden kann. Die auch Weitergabe an Dritte oder Vierte mit einschließt. Und auch Modifikationen.
Aber genau dies muss diskutiert werden.