Einleitung: Aufbruch 2018
Unter dem Titel „Aufbruch 2018“ werde ich einige Vorschläge zur organisatorischen und inhaltlichen Erneuerung der Piratenpartei publizieren. Für die Hintergründe siehe die Einleitung.
Die Vorschläge werden nur den Anfang des Weges zeigen. Nicht das Ende. Und sie werden auch nicht bei der Durchsetzung helfen. Aber sie zeigen einen Weg. Und damit haben wir oder ein neuer Vorstand etwas, wohin man Kurs setzen kann.
- Teil 0: Einleitung
- Teil 1: Organisatorische Maßnahmen
- Teil 2: Beteiligung
- Teil 3: Zusammenhalt und Geschlossenheit
Der aktuelle Bundesvorstand plant und organisiert ein Konzept zur organisatorischen Erneuerung der Beteiligung, der Verwaltung, der Besetzung des Bundesvorstands selbst sowie der Organisation aller beteiligten Parteiorgane auf Bundesebene.
Hierzu bereitet dieser entsprechende SÄA, inkl. SÄA-Ausweichvarianten für den BPT181 und dem BPT182 vor.
2. Beteiligung
BEO
Der Bundesvorstand beauftragt die Serviceeinheit
- einen Projektleiter zu beschäftigen, sowie
- entweder ein Entwicklerteam zu finanzieren oder eine Firma zur Erstellung einer geeigneten Software zu beschaffen.
Eine erste Version der BEO-Software muss im Sinne der agilen Entwicklung und des progressiven Enhancements in ersten Versionen spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung vorhanden sein.
Die Software/Entwicklung muss sich an folgende Rahmenbedingungen halten:
- Entwicklung in einer gängigen und verbreiteten Programmiersprache auf dem Gebiet von Web-Anwendungen. Als Minimalvoraussetzung für den Betrieb der Software auf Serverseite duch interessierte Piraten muss eine gängige XAMPP-Umgebung ausreichend sein.
- Die gesamte Software wird öffentlich über GitHub bereit gestellt.
- In jeden Schritt der Prozessdefinition ist der Datenschützer oder eine von diesem beauftragte und IT-kompetente Person zu beteiligen. Die Beteiligung des Datenschützers bzw. der beteiligten Personen muss jeweils zeitnah erfolgen. Nicht zeitnahe oder ausbleibende Rückmeldungen werden ebenso protokolliert wie auch die Rückmeldungen.
- Die Software muss barrierefrei nutzbar gemäß WCAG 2 sein.
- Zur Authentifizierung wird ein zentrales Loginverfahren (bspw. mittels Pirate ID) verwendet.
- Die Software muss über gängige mobile Devices aber auch über Desktop-Geräte nutzbar sein.
- Es erfolgt ein Sicherheitsaudit durch den CISO.
- Die Software ist so zu entwerfen, daß sie nachhaltig auch später noch von Dritten weiter entwickelt oder geclont werden kann.
Der gesamte Bundesvorstand hat die Entwicklung und Bereitstellung des BEOs gegenüber allen anderen Projekten und Vorhanden zu priorisieren.
Diskussionsplattformen
Die derzeit verteilt und redundant betriebenen eigenständigen Installationen von Software wie z.B. Discourse, werden durch ein zentrales Angebot ergänzt. Eine Abschaltung der eigenen Installationen wird nicht forciert (was auch nicht möglich ist). Stattdessen muss das zentrale Angebot durch seine positiven Eigenschaften im Wettbewerb gegen andere Plattformen überzeugen.
Dieses Angebot muss hinreichend niederschwellig nutzbar sein und auch Bereiche für Parteimitglieder haben, die nur nach erfolgreichen Login als Parteimitglied erreichbar sind.
Chatähnliche Software, wie bspw. Mattermost oder andere Slack-Derivate sollen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Dogmatische oder politische Erwägungen zur Unterstützung oder Nicht-Unterstützung von Plattformen haben bei der Auswahl der Plattformen nur geringe Priorität. Entscheidende Maßgaben sind viel mehr niederschwellige Usability und Zugänglichkeit, Verbreitung, Betriebsaufwand und die Größe der Nutzerschaft.
Nur noch von einzelnen Personen betriebene Software oder Protokolle, wie bspw. das Usenet oder ein Jabber-Chat, wird nicht (mehr) durch Parteigelder unterstützt.
Weitere Beteiligungsverfahren
LQFB, BEO, sowie weitere kommende Verfahren werden als meinungsbildende und antragsvorbereitende Verfahren anerkannt und gefördert.
Um diese Beteiligungsverfahren sinnvoll und überhaupt dauerhaft lebensfähig zu machen, sind jedoch Regularieren zu entwerfen, die Ergebnisse aus diesen Beteiligungsverfahren zu gültigen Anträgen bei Parteitagen oder für den BEO umwandeln können.
Diese Anträge sollen bei den Parteitagen abhängig von dem Anteil der Teilnehmer und dem Erfolg im Beteiligungsverfahren entsprechend Priorisiert werden. Die Antragskommission muss hierzu entsprechend Verfahren entwickeln. Siehe unten.
Parteitage
Mitglieder der Piratenpartei erhalten unter folgenden Bedingungen die Reisekosten zum Parteitag erstattet.
Dies ist jedoch an Voraussetzungen gebunden:
- Die Teilnahme muss über ein zu findendes Anmeldesystem mindestens 2 Wochen vor dem Parteitag vorher angemeldet werden. Dies gilt ohne Ausnahme, d.h. auch für Vorstandsmitglieder, Mandatsträger, Kandidaten und Beauftragte.
- Die Reisekosten werden nur dann in voller Höhe erstattet, wenn das Mitglied auch die gesamte Dauer des Parteitages auf diesem anwesend ist. Maßgabe ist der Zeitpunkt der Akkreditierung und der Abgabe eines Badgets bei Abreise. Kürzere Anwesenheitszeiten reduzieren die Kostenerstattung entsprechend prozentual in Schritten zu 25% je Halbtag.
- Erstattet werden Reisekosten nur bei Nutzung von Fahrten mit dem ÖPNV oder Bahn in 2.er Klasse oder ein günstigeres Angebot in beliebiger Klasse, sowie Hotelkosten bis maximal 100,- Euro pro Nacht. Wenn es Hotelkontingente des Veranstaltungsmanagements gibt, müssen diese verwendet werden.
Mitglieder, die ohne vorherige Anmeldung kommen oder die Fristen hierzu verpassten, können keine Reisekostenerstattung in Anspruch nehmen.
Online- oder Briefwahl
Piraten, die nicht zum Parteitag kommen können, erhalten die Möglichkeit ihre Abstimmung vor dem Parteitag über Briefwahl oder einem zu findenden Onlineverfahren vorzunehmen. Hierbei kann vor dem Parteitag über die zu einem Stichtag gesetzten Anträge und Personen abgestimmt werden. Abstimmungen zu späteren oder geänderten Anträge, sowie späteren Kandidaturen können nicht berücksichtigt werden oder werden im Falle von geänderten Anträgen verworfen.
Wer an einem Online- oder Briefwahlverfahren teilnimmt, erhält bei einem Besuch des Offline-Parteitags keine Stimmkarte.
Fragen des Datenschutzes und der Sicherheit sind bei der Entwicklung der Verfahren zu berücksichten, haben jedoch nur Einfluß auf das „Wie“ der Verfahren, nicht auf das „Ob“.
Effizientere Antragsbehandlung auf Parteitagen
Aufgrund der verbindlichen Anmeldefristen für die Teilnahme an Parteitagen, als auch aufgrund der zusätzlichen Möglichkeiten zur Beteiligung, kann davon ausgegangen werden, dass sofort die Anträge selbst, deren Begründungen, als auch Pro- und Contra-Argumente, bereits mehrere Tage vorher bekannt sind. Daher sollte der Vorgang der Vorstellung der Anträge, sowie Pro- und Gegenrede deutlich verkürzt werden können.
Der gesamte Vortrag zu Anträgen wird auf 1 Minute reduziert. Pro- und Contra-Beiträge entfallen auf dem BPT. Beiträge für PRO und CONTRA müssen jedoch im Rahmen der Antragsfabrik oder geeigneter neuer Verfahren im Vorfeld erfasst und sichtbar aufrufbar sein, vergleichbar dem LQFB-Verfahren ohne Delegationen.
PRO und CONTRA Beiträge können nur in digitaler Form bis zur Abstimmung erfolgen.
(Für Personen, die glaubhaft machen können, keine Möglichkeit zu haben, entsprechende Beiträge vorzunehmen, müssen alternative Zugangswege durch „Proxys“ etabliert werden, die entsprechende Beiträge mündlich entgegen nehmen und eintragen.)
Die Antragskommission und der zuständige Bundesvorstand entwickeln bis zum kommenden BPT181. ein satzungskonformes Verfahren, mit dem
Anträge aus AGs oder aus Online-Verfahren gegenüber anderen priorisiert werden,
Anträge effizient und mit neuen Fristen entschieden werden können und
Online-Verfahren bereits im Vorfeld zu einer effizienteren Meinungsbildung, sowie der Sammlung von Pro und Contra führen kann, die auch für „Briefwähler“ hilfreich sind.
Arbeitsgemeinschaften
Der Bundesvorstand erarbeitet bis zum kommenden BPT181 ein Konzept zur Mitgliederbeteiligung in und bei den AGs. Hierzu sollen die AGs einen satzungskonformen Status erhalten mit Rechten und Pflichten. Ziel muss sein, die Beteiligung auf Themengebieten zu fördern. Hierzu müssen insbesondere AGs eine „Beförderung“ erhalten, welche die Mitarbeit in den AGs sinnvoll und fruchtbar macht.
Maßnahmen zur Förderung der AGs können sein:
Nach zu definierenden Regeln konform gewählte Koordinatoren der AGs werden als Sprecher des Themenkreises der AG tätig.
Bei Anfragen nach Experten zu einem Thema sind die AGs als Ansprechpartner einzubinden. Die AGs benennen in solchen Fällen selbst den Experten.
Anträge der AGs zu ihren Themen erhalten bei Parteitagen höhere Priorität gegenüber Einzelanträgen anderer
Gleichzeitig werden Regeln erstellt, die verbindlich festlegen, wann eine AG aktiv und offiziell ist und wann dieser Zustand auch wieder verloren gehen kann.