Standardantwort aus ChatGPT: Pflicht zur Barrierefreiheit bei der Abnahme von Webentwicklungsprojekten

Wer Aufträge für Webentwicklung oder Webdesign vergibt oder zu Projekten in denen dies getan wurde, hinzu gezogen wurde, trifft ab und zu auf ein Problem: Einige Agenturen liefern eine mangelhafte Leistung hinsichtlich der Einhaltung der WCAG-Standards ab.

Die Barrierefreiheit war dabei oftmals nicht oder nicht ausreichend im Lastenheft beschrieben. Die Agentur beruft sich daher darauf, dass diese nicht Teil der Anforderung gewesen sei und sie sich daher nicht darum kümmern müssen.
Schlimmer noch: Manche Agenturen wollen dann auch noch Kapital aus ihrer Schlechtleistung ziehen und schlagen gütlich vor, gegen einen Aufpreis in einer späteren Version „die Barrierefreiheit nachzuliefern„.

Natürlich ist dies Unsinn.

Mit der EU-Norm 301 549 (LInk zum ETSI-Dokument) wurde nicht nur einfach ein internationaler Standard, nämlich die WCAG, anerkannt, sondern die damit zusammenhängende Technologie zur Industrienorm erhoben. Ein Norm, zumal eine, die nun bereits seit 2016 existiert, wird vor jedem Gericht als „Stand der Technik“ angesehen.
Die Behauptung einer Agentur, die diese Norm nicht erfüllt, wäre daher gleich zu setzen mit einem Autohersteller, der behauptet der Autokäufer hätte nicht ausdrücklich nach einem Auto verlangt, bei dem Bremsen, Gurte oder eine Zulassung in Europa vorhanden sei.

Eine Agentur, die so vorgeht, sollte daher gut beraten sein, ihr handeln nochmals zu überdenken. Denn sollte der geprellte Kunde vor Gericht gehen, wird dieses ihn recht geben (sofern dessen Anwalt nicht völlig auf die Nase gefallen ist).

Soweit zur Einführung des Themas.

Da so etwas allerdings häufig passiert, hab ich mir mal überlegt, wie eine Standardantwort an eine Agentur aussehen könnte, die ein Produkt mit Mängeln in der Barrierefreiheit liefert und behauptet, die Einhaltung sei nicht Teil des Auftrags gewesen.

Da es gerade „in“ ist, hab ich ChatGPT gebeten, hier etwas zu formulieren:

Eine Agentur hat einen Webentwicklungsauftrag abgeschlossen. Die Umsetzung hat jedoch Mängel bei der Umsetzung der Barrierefreiheit nach der WCAG. Die Firma behauptet, dies sei nicht Teil des Auftrags gewesen. Bitte schreibe eine Antwort in der dies widerlegt wird mit Verweis auf die EU Norm und den Stand der Technik.

ChatGPT:

Wenn ein Webentwicklungsauftrag abgeschlossen wird, dann sollte der Entwickler sicherstellen, dass die Website barrierefrei ist, d.h. dass sie den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht. Die WCAG sind eine internationale Norm, die von der World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde, um sicherzustellen, dass Websites für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind.

In der Europäischen Union gibt es die Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die vorschreibt, dass alle öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen in der EU barrierefrei sein müssen.

Unabhängig davon, ob der Kunde die Barrierefreiheit als Teil des Auftrags ausdrücklich erwähnt hat oder nicht, ist es die Pflicht des Webentwicklers sicherzustellen, dass die Website den Anforderungen der WCAG und den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Der Stand der Technik in Bezug auf Barrierefreiheit wird durch die WCAG definiert. Wenn der Entwickler nicht sicher ist, wie er eine barrierefreie Website erstellen kann, sollte er sich an die WCAG halten und auf aktuelle Technologien zurückgreifen, die die Barrierefreiheit unterstützen.

Daher ist es wichtig, dass der Entwickler sicherstellt, dass die Website den Anforderungen der WCAG und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich Teil des Auftrags ist oder nicht.

 

Dies ist eine noch sehr freundliche Variante. Ich hab daher ChatGPT um eine etwas robustere Variante gebeten:

Bitte schreibe dies nochmal mit der Forderung verbunden, dass die vorhandenen Mängel der Barrierfreiheit nunmehr zeitnah zu beheben sind und ansonsten die Abnahme der Leistung verweigert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Barrierefreiheit nach der WCAG Teil des Standes der Technik und damit auch Teil des Webentwicklungsauftrags ist, den Sie von uns erhalten haben. Gemäß der EU Norm ist eine barrierefreie Umsetzung von Webseiten zwingend erforderlich, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen Leben zu ermöglichen.

Wir haben leider festgestellt, dass die von Ihnen umgesetzte Webseite Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit aufweist. Wir fordern Sie daher auf, diese Mängel zeitnah zu beheben, damit die Webseite den Anforderungen der WCAG und der EU Norm entspricht. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalten wir uns vor, die Abnahme der Leistung zu verweigern.

Wir sind zuversichtlich, dass Sie die Mängel schnellstmöglich beheben werden und bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name/Unternehmen]

 

Ich denke mit dieser Textvorlage kann man gut leben. Sie ist auch nicht eingeschränkt auf Auftraggeber im Öffentlichen Dienst. Bei diesen könnte man nämlich neben dem Verweis auf den „Stand der Technik“ auch argumentieren, dass eine Agentur, die dem Öffentlichen Dienst ein Angebot erstellt, sich deren Bedingungen bewusst ist und diese berücksichtigt:
Denn wenn der Auftraggeber eine öffentliche Stelle ist oder die Website oder Anwendung für eine öffentliche Stelle bestimmt ist, muss die Agentur die Barrierefreiheit gemäß den Richtlinien der EU sicherstellen. In diesem Fall kann der Auftraggeber argumentieren, dass die Agentur verpflichtet ist, die Barrierefreiheit im Rahmen des ursprünglichen Auftrags zu liefern auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde und auch ohne einen zusätzlichen Kostenaufschlag zu verlangen.