Der Europäische Gerichtshof hat durch vier aktuelle Entscheidungen den urheberrechtlichen Schutz von Datenbankinhalten stark eingeschränkt.
Siehe:
intern.de: Schutz nur nach ‚wesentlichen Investitionen‘
Dies hat möglicherweise gravierende Konsequenzen auf andere Gebiete im Internet.
Betroffen dürften im Prinzip alle Datenbanken und Informationsquellen sein, wo die darin enthaltenen Daten nicht in einem besonderen kreativen Prozess erzeugt wurden.
