Nur zur Vollständigkeit halber und als Erinnerung:
Die BayBITV („Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“) ist zum 1.1.2007 in Kraft getreten.
Demnach müssen ab sofort alle Webauftritte und Webanwendungen des Öffentlichen Dienstes in Bayern (sieht man von ein paar Ausnahmeregelungen ab), die nach diesem Datum (re|ge)launcht werden, die Bedingungen der barrierefreien Informationstechnologie erfüllen.
(Übrigens macht die Verordnung keinen Unterschied zwischen Internet und intranet!)
