Freie Meinungsäußerung vs informationelle Selbstbestimmung?

Die Datenschützer schreiben laut Heise:
Betreiber müssen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes über die geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten und dürfen nicht die freie Meinungsäußerung über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellen.
(Quelle: Datenschützer veröffentlichen Vorgaben für Portalbetreiber)

Frage: Warum nicht?
Ist die freie Meinungsäußerung weniger Wert als die informationelle Selbstbestimmung?

Es ist richtig und gut, daß man durch seine freie Meinungsäußerung niemand verunglimpfen und Schaden zufügen darf.
Aber das obige bedeutet doch schon mehr: Nämlich, daß man über andere Personen garnichts mehr sagen darf.
Auch nichts wahres. Auch nicht seine persönliche Sicht.

Zum Glück gibt es noch Gerichte die dieser Auffassung nicht folgen.

1 Kommentar zu “Freie Meinungsäußerung vs informationelle Selbstbestimmung?

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  1. Naja betrifft dich doch eh nicht, da Datenschutz an FAU kaum jemanden interessiert… Man ist ja zu geizig 50€/Jahr auszugeben und übermittelt deshalb persönliche Daten lieber ganz unverschlüsselt, weil sonst die armen Profs mit den Warnmeldungen ihres Browsers überfordert sind…..