Im SelfHTML-Forum hab ich den Hinweis auf eine Site gefunden, die sowas hat:
<SCRIPT LANGUAGE="JavaScript">
var breite = screen.width;
if (breite > 800)
alert("Die folgenden Seiten sind für eine Auflösung \nvon
800 x 600 konzipiert. \nÄndern Sie bitte ihre Monitoreinstellungen!");
</script>
Ohne StGB 18ff wäre sowas ein Grund, weswegen es einen Negativ-Award für die verkorkstesten Webdesigner geben müsste.
