Im SelfHTML-Forum hab ich den Hinweis auf eine Site gefunden, die sowas hat:
<SCRIPT LANGUAGE="JavaScript"> var breite = screen.width; if (breite > 800) alert("Die folgenden Seiten sind für eine Auflösung \nvon 800 x 600 konzipiert. \nÄndern Sie bitte ihre Monitoreinstellungen!"); </script>
Ohne StGB 18ff wäre sowas ein Grund, weswegen es einen Negativ-Award für die verkorkstesten Webdesigner geben müsste.