Positive Panne :)

Den Politikern ist bei der Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes eine „Panne“ unterlaufen.
So zu lesen seit gestern in diversen Medien.
Vgl: Google Newssuche

Demnach sei es nun doch erlaubt, daß Behindertenverbände vor Arbeitsgerichten als Prozessvertreter auftreten können:
Anders als von der Koalition zuletzt vereinbart erlaubt das Gesetz jetzt Antidiskriminierungsverbänden doch, Arbeitsgerichtsprozesse für mutmaßliche Diskriminierungsopfer zu führen.
Quelle: Reuters, Handelsblatt

Also ich finde, diese „Panne“ ist durchaus positiv zu sehen. Und mit etwas Glück siegt die Faulheit…ähm…dedizierte Ãœberlegungen in Partei und Gremien, daß eine Nachbesserung keinen ausgewogenen Kosten- Nutzeneffekt hätte… und es bleibt so wie es ist.
Denn das würde aus dem Gesetz doch etwas machen, welches man auch durchsetzen könnte.