Vor kurzem versuchte ein Marketing-Mensch einer größeren amerikanischen Firma eine gewagte Logik.
Es ging um die Frage ob ein Produkt der Firma barrierefreie Webseiten erstellt.
Die Argumentation ging in etwa so:
- Es gibt 2 Standards, die die Firma unterstützt: Section508 und WAI (ja, da stand wirklich WAI)
- Das Produkt erfüllt die Section 508 (auf der angegebenen Seite stand allerdings nicht, daß es das wirklich tut, sondern, daß es dies optional nur kann)
- Die Section 508 geht zurück auf die WAI
- Die WAI hat eine WCAG erstellt.
- Die WCAG war Grundlage zur BITV
- Schlussfolgerung: Das Produkt erfüllt die BITV und somit ist die Barrierefreiheit erfüllt