Neues Urheberrecht: Frist für Autoren ihre Werke zu sichern…

Das Aktionsbuendnis Urheberrecht und die DINI (Deutsche Intiative fuer NetzwerkInformation) weisen aktuell darauf hin, daß Autoren nur noch wenig Zeit haben, Ihre Rechte an den eigenen Werken zu sichern:

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt also: Hat ein
Verfasser einem Verlag fuer eine der o.g. Publikationen ein
umfassendes und zeitlich sowie raeumlich unbeschraenktes Nutzungsrecht
an seinem Werk uebertragen, darf der Verlag dieses nun auch im
Internet zugaenglich machen. Damit hat weder die Institution, noch der
Autor selbst zukuenftig das Recht, die Publikation selbst Online
anzubieten.

Es besteht jedoch die Moeglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu
wahren und darueber zu verfuegen! Hier besteht dringender
Handlungsbedarf, der in dem Rundschreiben erlaeutert wird! Stichtag
ist insbesondere der 31.12.2007.
(Zitat aus dem Rundschreiben des Aktionsbündnis und der DINI)

Weitere Informationen und die Musterbriefe unter Ergänzende Informationen zum Rundbrief von Aktionsbündnis und DINI zu unbekannten Nutzungsarten