Linktipp: Was tun bei unberechtigter Mahnung

Leider mehren sich in letzter Zeit Abmahnungen von Anwaltskanzleien, bei der es darum geht, irgendwelche Gelder einzufordern, die sich aus angeblich eingegangenen Verträgen ergaben.
Im Prinzip ist das Schema immer dasselbe: In einem rein maschinell erstellten Schrieb wird behauptet man wäre ein Vertrag mit einer Firma eingegangen. Der Schrieb ist so formuliert, daß er bei unerfahrenen Menschen Druck erzeugen und diese motivieren kann, blind zu zahlen.
Was eben das Ziel der Sache ist.

Derzeit in der Presse ist eine Anwältin aus München (vgl: golem.de: Münchener Anwältin setzt Surfer unter Druck). Aber das ist sicher nur eine Anwältin von vielen.
Ich selbst gehöre auch unter den genervten. Bei mir ist es eine Fa. Cyberservices, die erst über das eine Anwaltsbüro, dann über das andere (und wahrscheinlich demnächst das dritte weil vom zweiten hab ich jetzt auch endlich den Satz bekommen, daß keine weitere Briefe kommen, sondern die Empfehlung zum Gerichtsgang an den Auftraggeber die Mandantin erginge) es versucht mir Angst zu machen und mich zu einer Dummheit zu verleiten.
(vgl. auch: WISO-Forum: Internetbetrug Fa.Cyberservices)

Anyway:
Jörg Reinholz („Fastix“) hat eine sehr schöne Zusammenstellung gemacht in der aufgelistet steht, was man tun kann oder soll:
Abbo-Abzocke – Mahnung von Inkasso/Rechtsanwaltskanzlei: Was ist zu tun? – Drohungen wegen angeblicher Vertragsabschlüsse mit dubiosen Online-Unternehmen

Sehr schön finde ich auch die Musterschreiben, die Fastix da gemacht hat.
Im Rahmen der neueren Entwicklung, daß eine Anwältin sogar indirekt einen möglichen negativen Schufa-Eintrag suggeriert, hat er in einem anderen Antwortschreiben ebensfalls ein guten Absatz eingefügt:

Sie weisen in Ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass Sie gerichtliche oder
außergerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei unbestrittenen und überfälligen
Forderungen an die Schufa Holding AG übermitteln. Ich weise Sie nunmehr ausdrücklich
auf die Schadenersatzpflicht nach § 824 BGB wegen Kreditgefährdung hin: Bei
Behauptung falscher, kreditgefährdender Tatsachen (hier: behauptete Existenz einer nicht
bestehenden Forderung) werde ich Ihre „Mandantin“ und den hinter dem Unternehmen
stehenden Zeichner Ihres Mandates auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

(Fastix : Den könntest du doch in den Standard-Musterschreib reintun?).

Im wesentlichen deckt das was Fastix da schreibt mit dem, was mir auch mein Anwalt/Rechtschutz und eine bekannte Polizistin, die für Internetbetrug zuständig ist, empfohlen hat: Den Mist ignorieren, solange nichts von einem Gericht kommt.
Wenn es ganz heftig nervt, kann man ja dagegen vorgehen. Aber die dann investierte Zeit bekommt man nicht zurück. (Das Geld für die Anwält schon, aber die verlorene eigene Freizeit nicht :(
Diese simple Kosten-Nutzen-Rechnung ist auch IMHO der einzige Schutz, den unseriöse Abmahner haben: Wenn man nicht gerade selbst Anwalt ist, Jurastudent der Fingerübung bekommen möchte oder Idealist, dann lohnt es sich einfach nicht, dagegen vorzugehen.