Urlaubsanspruch ist gerechtfertig und kein Schaden!
Bei der Berichterstatung zum Urteil des BAG gab es gestern einige Stimmen, die sich derart äußerten, daß die nun kommenden Nachforderungen und Änderungen im laufenden Jahr einen Schaden bei den Arbeitgebern verursachen würden.
Liebe Kommentatoren und Redakteure: Es handelt sich hier nicht um einen Schaden, sondern darum, eine unrechtmässige Auslegungen zu beenden. Genauso gut könnte man auch davon sprechen, daß einem Einbrecher durch seine Verhaftung ein Schaden entstanden ist, da er ja schliesslich nun nicht mehr seinem illegalen Tun nachgehen konnte.
Wenn ein Schaden entstanden ist, dann ist dieser auf Seiten der Arbeitnehmer geschehen. DIeser lässt sich sogar konkret beziffern in den Arbeitslohn mindestens eines Tages pro Jahr in der ihm sein Urlaubsanspruch verweigert wurde.
Dieser Artikel wurde erstmalig auf G+ publiziert.