Anwaltshonor bei Abmahnungen auf 100 EUR begrenzt

Damit das Unterschreiben des von der Sekretärin vorbereiteten Standardbriefes für eine Abmahnung in einem einfachen Fall nicht mehr zur Abzocke missbraucht werden kann, ist das mögliche Anwaltshonor seit dem 1. September limitiert.
In einfachen Fällen können Anwälte maximal 100 Euro ansetzen.

Siehe auch:
Shopbetreiber-Blog: Kosten bei Abmahnungen von Privatleuten auf 100 EUR limitiert

Pressemitteilung BMJ: Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft