STOP-Schilder in Österreich..

Das Netzwerk vom Österreichischen Justizministerium ist sehr regiden Zugriffsfiltern unterworfen.
Vgl: Österreichs Justizministerium blockiert Website eines kritischen Journalisten

Aber wenn das nicht eine hervorragende Zusammenmixung bei der Begründung ist:
Die von Ihnen angeforderte Seite enthält Inhalte aus den Bereichen Glücksspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing. Der Zugriff wurde daher verweigert

Allein der Fakt, daß Inhalte aus sozialen Netzwerken gleichgesetzt werden zu Computerkriminalität ist ja schon ein starkes Stück.
Das aber Gerichte, die aber erst über die Legetimität insbesondere auf den oben genannten Gebieten urteilen müssten, da nicht draufschauen können, ist an Dummheit kaum zu überbieten.