Das JMStV und das Konnexitätsprinzip

Über das JMStV wurde ja schon viel geschrieben. Über dessen (Un)sinnhaftigkeit brauchen wir uns auch garnicht nochmal auseinander zu setzen. Die wurde und wird derzeit ja allerortens gezeigt.
Als zusammenfassendes Beispiel verweise ich auf den Artikel von Benjamin Stöcker: Der JMStV im Internet – Eine ausführliche Darlegung der Pflichten und Folgen

Ich möchte jedoch auf ein Aspekt aufmerksam machen, der bisher wenig oder garnicht zur Geltung gekommen ist:

Fakt aus dem JMStV ist, daß neue Kosten für Betreiber von Webauftritten auftreten werden.
Dies trifft dabei aber auch den öffentlichen Dienst sowohl der Länder, wie auch des Bundes.

In einigen Ländern gilt aber glücklicherweise das Konnexitätsprinzip.
Zitat:

Nach dem Konnexitätsprinzip aber muss der auftragende Gesetzgeber als Verursacher (Verursacherprinzip) für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgen (sog. striktes Konnexitätsprinzip, so in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern), zumindest aber Bestimmungen zur Kostendeckung erlassen und Entscheidungen treffen.

Dieses Prinzip hatte in Bayern wesentlichen Einfluß auf die deswegen lange Beratungs- und Entwurfsphase der BayBITV. Genauer gesagt: Aufgrund der Befürchtungen des Finanzministeriums wurde damals die Verordnung zur Barrierefreiheit im Internet mehrere Monate verzögert und sehr weitgehend aufgeweicht.
Zu dem Zeitpunkt waren die ursprünglich federführenden Sozial- und Innenministerien nicht mehr an der Ausformulierung beteiligt. Die Folgen gehen u.a. so weit, daß in der jetzigen Fassung der BayBITV
keine reele Chance der Klagemöglichkeit vorgesehen ist und es (leider) viele Schlupflöcher gibt, mit derren Hilfe die Umsetzung ad Ultimo verschoben werden kann.

So gesehen zeigte sich, daß das Konnexitätsprinzip ein durchaus ernst zu nehmender Faktor ist, der auf die Gesetzgebung der Länder starken Einfluß nehmen kann.

Da offenbar ist, daß die Neufassung des JMStV zu Mehrkosten führt, die vom derzeit finanziell klammen öffentlichen Dienst nicht getragen werden können, müsste also aufgrund des Konnexitätsprinzip das Land einspringen.
Wird es dies tun?
Ist das Finanzministerium überhaupt schon informiert worden?

Die Diskussionen und Beratungen zur JMStV zeigen in frustrierender Weise auf, das Sachargumente wenig Berücksichtigung finden und die dafür aufgefahrenen Experten eher Placebo-Charakter haben.
Stattdessen zeigt sich deutlich, daß die Neufassung des JMStV viel mehr aufgrund von wirtschaftlichen Absichten einiger Unternehmen vorangetrieben wird, die starke Lobbyarbeit betreiben.
Vgl. auch: futurzone.at: Profiteure und Verlierer des Kinderschutzes
Wenn Sachargumente also nicht fruchtbar sind und nur Tricks und Täuschungen der Lobbyisten wirken, dann möchte ich in die Debatte das Konnexitätsprinzip als Trumpfkarte aus dem Ärmel geworfen sehen: Binden wir die Finanzministerien mit in die Debatte ein!