Wider dem Unsinn: EU Urheberrechtsreform

Frau Merkel möchte, dass Regeln die in der analogen Welt gelten, auch im Digitalen zur Wirkung kommen. So sagte sie auf der Vodafone-Werbeveranstaltung „digitising europe“:

Die Frage wie weit Regeln aus der Realen Welt in der Digitalen Welt gelten müssen, die wird uns weiter umtreiben. Bei der, so bin ich jedenfalls der Meinung, dass auch das Internet kein Raum sein kann, in dem geistiges Eigentum überhaupt nicht mehr geschützt wird. Und diesen Kampf müssen wir noch weiter austragen.
Angela Merkel am 19.02.2019

Da ist es wieder, das uralte Politiker-Meme, dass der Internet kein rechtsfreier Raum sein könne.
Mir sind schon viele Menschen begegnet, die das Internet hassen. Sie sehen es nicht wirklich als Neuland – denn dies wäre ein positiv besetztes Bild, welches Chancen aufzeigen würde. Nein. Sie sehen es als das was es ist und was sie nicht wollen: Eine Disruption, die alte wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Strukturen in Frage stellt. Und eben solche gilt es zu bekämpfen.
Zudem fordert diese Disruption nicht nur Merkel sondern die gesamte Klasse aller Entscheider und Politiker traditionellen Schlages: Plötzlich zählt nicht allein mehr der Stand, sondern das Fachwissen. Die Kompetenz. Ein Jeder kann plötzlich nachprüfen, ob das, was gesagt wurde, tatsächlich Hand und Fuß hat.
Manchen ist die Konsequenz dessen schon aufgegangen – als sie feststellten, dass ein erschummelter Doktor-Titel zuerst in Frage gestellt und dann entzogen wurde.

Anderen ist dies noch nicht aufgegangen.
Maximal töricht war es da von Herrn Alexander  Voss, als er Menschen die seine Meinung nicht teilten, aufforderte, die Texte zum Artikel 11 und 13 durchzulesen.

Sein Problem nun: Es wurde gelesen. Sehr genau sogar. Und offenbar genauer als er es selbst getan hat.

Zurück zu Frau Merkel: Oberflächlich und in der Sache uninformiert äußerte sie sich zur Kritik über Zustimmung der Bundesregierung zu der EU Urheberrechtsreform mit den umstrittenen Artikeln 11 und 13.
Das Gegenteil ist der Fall. Längst werden Rechtsverletzungen im Internet erfolgreich verfolgt. Etablierte Verfahren sorgen unter anderem auch im Bereich der Monetarisierung dafür, dass Einnahmen die durch missbräuchlich genutztes geschütztes Material eingenommen werden, bei den Urhebern oder den Rechteinhabern landet.

Die Autoren der Urheberrechtsreform kennen diese Verfahren nicht oder haben sie nicht wahr nehmen wollen. Auch der Text von Artikel 13 wurde bereits hinreichend analysiert. So unter anderem von Rechtsanwalt Solmecke, der in einem Video jeden Absatz durchging und einer fachlich fundierten rechtlichen Wertung unterzog.

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Was hier tatsächlich erwächst begründet sich in einer krankhaften Regulierungs-Hypertrophie.
Würde Digitale und Analoge Welt gleich gestellt sein, wäre das Bestreben der Bundesregierung bzw. der hinter sie stehenden Lobbygruppen vergleichbar damit, im Falle dessen, dass Autos aufgrund eines Herstellerbetrugs ihre Zulassung verlieren würden, die Betreiber der Strassen (und auch deren Anlieger) dafür haftbar zu machen.

Ein anderes, etwas neutraleres Beispiel formulierte Sascha Lobo:

Sprachtechnisch hat Voss zwar Recht, das Wort „Uploadfilter“ kommt im Text nicht vor. Aber dieses Argument ist, als würde man jemandem vorschreiben, innerhalb von acht Stunden von Frankfurt nach New York zu gelangen. Das Wort „Flugzeug“ muss dann nicht erwähnt werden und ist trotzdem die einzige Möglichkeit.
Kolumne von Sascha Lobo: „Witze übers eigene Versagen – Angela Merkels Digitalpolitik“ (20.02. in Spiegel Online)

Dem öffentlich zugeordneten Autor des Textes, dem Berichterstatter Alex Voss, hingegen muss man nach dessen Äußerungen zwei Dinge unterstellen:

  1. Er selbst hat den Text nie weiter gelesen als bis zu den Überschriften.
  2. Es mangelt ihm an grundlegender Fachkompetenz zu dem Thema.

So behauptete er doch auch unlängst öffentlich, jeder normale Benutzer einer Plattform wäre berechtigt, Zeitungsartikel hochzuladen und auf den Plattformen zugänglich zu machen:

Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und kann die auch entsprechend hochladen. Auch auf Plattformen hochladen. Das heißt, die Plattform ist dann nicht verpflichtet, hierfür eine Lizenz zu erheben, weil es autorisierte Hochladung ist. Wir als Gesetzgeber geben dem Einzelnen die Möglichkeit, diesen Artikel eben zu privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen.
Alexander Voss während der Debatte im Rechtsausschuss (Video ab 10:54:00)

Etwas, von dem jedes „Internet Kind“ seit Jahren weiß, dass dies ein No-Go und sicheres Garant für eine (nach etablierten Verfahren automatisch erstellte ) Abmahnung ist.

Das Medium Golem ging in dem Artikel Das „absolute Unverständnis“ des Axel Voss noch tiefer der Frage auf den Grund, ob hier tatsächlich eine fachlich kompetente Person an der richtigen Stelle sitzt.

Es gibt sehr viele Indizien, die zeigen, dass die CDU den Lobbyanstrengungen der Verwerterindustrie folgen. So zeigt auch dass Nachlesen des Artikel 13, dass hier nicht Urheber im Fokus stehen, sondern Rechteinhaber. Kein Schelm, der hier ahnt, dass unter der Fahne des schönen Titels der Urheberrechtsreform es tatsächlich darum geht, veraltete Geschäftsmodelle von Verwertern zu zementieren.

Das die CDU mit Alexander Voss, Frau Merkel und der ebenfalls beteiligten Kultusstaatsministerin offensichtlich Laien in der Thematik sind, zeigt neben dem obigen auch eine Recherche der bisherigen Tätigkeiten.

Wer jedoch aus fachlicher Sicht hätte wissen müssen, was dies alles bedeutet, wäre die Justizministerin Barley von der SPD gewesen.

Doch auch diese stimmte letztlich zu. Zwar machte sie öffentlich deutlich, dass sie eigentlich gegen Artikel 13 war, gleichwohl stimmte sie dennoch dafür. Egal, welche Motivationen oder welchen echten oder vermeintlichen Druck man hier annimmt, das Reden ist das eine, das Tun das andere.

Wenige Stunden vor ihrer Zustimmung musste Frau Barley die erfolgreichste Unterschriftenaktion von Change.org zur Kenntnis nehmen. Über 4,7 Millionen Menschen haben sich gegen die in Artikel 13 beschrieben Methoden, bzw. deren Folgen ausgesprochen.

Nicht zu vergessen ist auch, dass der Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien selbst die Methoden ablehnt.

Wie auch immer: Frau Barley und damit die SPD wertete die Prioritäten offenbar anders. 4,7 Millionen Unterschriften, die Stellungsnahmen vieler namhafter Experten, etc pp. ließen sie zwar lächeln, am Ende stimmte sie dennoch dafür, die Artikel 11 und 13 beizubehalten.

Dies tat sich nicht etwa, weil sie dazu von Frau Merkel die Anweisung erhielt, sondern sie tat es freiwillig. In der Öffentlichkeit bemühten sich Frau Barley und ihre Genossen danach zwar ein anderes Bild zu vermitteln. Fakt ist jedoch, dass Frau Barley entschied, die Artikel nicht zu stoppen.

Twitter: https://twitter.com/sven_kindler/status/1098283862831054848

Und meine liebe Genossen, die ihr dies mit pulsierender Ader ließt – überlegt doch mal bitte ob das Meme, welches ihr verbreiten wollt wirklich besser ist: Die alternative Erklärung, das Frau Merkel zusammen mit der Kultusstaatsministerin Grütters  eine Kanzler-Entscheidung herbeiführte und Frau Barley zu der Abstimmung gezwungen gewesen wäre, würde zwangsläufig zu folgender Erkenntnis führen: Frau Barley hat sich als unfähig erwiesen, sich als federführende Ministerin eines der wichtigsten Ministerien durchsetzen.

Wollt ihr diese Mär wirklich weiter tragen und so eure eigene Ministerin als Meinungsschwach und Durchsetzungsunfähig hinstellen?

Wie auch immer. Es zeigte sich somit, was von der SPD zu erwarten ist: Schöne soziale Worte, aber in der Sache bleibt sie dabei ein Erfüllungsgehilfe oder ein Kumpel der CDU/CSU zu sein.

Der Zorn vieler Menschen, darüber dass die SPD wieder einmal umkippte ist da vorprogrammiert.

 

Meines Erachtens ist diese aktuelle SPD jedoch nie wirklich umgekippt. Sie tut nach außen nur so und gibt sich als den vernünftigeren Part der Regierung, der nur nicht immer so kann, wie er denn möchte.  Mit einem Verein wie D64 gibt die SPD vor, Fachkompetenz zu haben und so auch ein Heim für die digitale Netzgeneration zu bieten. Im Wirklichkeit ist dies jedoch nur eine Form der Wahlwerbung. Nicht unähnlich dem was die FDP einst mit dem virtuellen Landesverband „FDP LV Net“ tat (was sich aber nur als Sprungplatz für einen gewissen Politikersohn erwies).

Der Unterschied zwischen CDU /CSU einerseits und der SPD andererseits liegt daher nicht in den Taten. Sondern in der Form der Außendarstellung. CDU /CSU stehen zu ihrer Politik, zu ihrer Konservativen Einstellung. Jeder weiß dort was er bekommt. Die SPD hingegen behauptet schöne Dinge für das Wahlvolk. Und macht dann doch gemeinsame Sache mit den anderen.

Der Vorwurf „Verräterpartei“ kommt genau daher. Und er ist nach wie vor aktuell.

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Was die Reform angeht: Aktuell kristallisiert sich der Protest an den irrsinnigen „Werken“ der Artikel 11 und 13.

Doch dies sollte nicht dazu verleiten, die anderen Artikel und Bestandteile der Reform zu übersehen und diese nicht zu prüfen.

Herr Voss und seine Freunde haben die Texte, die ihnen bereit gestellt wurden, offensichtlich nicht gelesen. Welche noch ungeahnten Trojaner und Schätze der kausalen Wirrung die wahren Autoren mit und ohne Wissen des Berichterstatters in die anderen Artikel schrieben, dürfte daher noch interessant werden.

Meines Erachtens zeigt die Qualität der Artikel 11 und 13 jedoch bereits ein deutliches Bild. Und es gibt keinen Anlass zu glauben, dass der Rest der Reform auf wundersamer Weise nun plötzlich sachlich und fachlich besser sein könnte.

Die Urheberrechtsreform in der jetzigen Form ist kompromittiert.

Auf dem Gebiet der IT gibt es bei kompromittierten Systemen, bei denen sich nicht absehen lässt, wo weitere Backdoors, Probleme und Fehler hinterlassen wurden, nur einen Weg:

Komplett neu aufsetzen und neu starten.