Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit

Im Auftrag der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft Bayern erhielten ich als Experte für Barrierefreiheit und der Justitiar Johannes Nehlsen von der Stabsstelle IT-Recht der staatlichen bayerischen Hochschulen und Universitäten den Auftrag einen Leitfaden für Barrierefreiheit zu entwickeln.

Der Leitfaden soll Einrichtungen und Angehörigen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft in Bayern eine „Erste Hilfe“ bei der Umsetzung der Barrierefreiheit in der IT (Webangebote und Dokumente) geben.

Hintergründe

Aus rechtlicher Sicht leitet sich der Begriff der Barrierefreiheit aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ab. Dieser garantiert Chancengleichheit und den Ausgleich bestehender Nachteile. Damit soll die Teilnahme aller am öffentlichen Leben umgesetzt werden.

Barrierefreies Webdesign zielt darauf ab, Inhalte und Interaktionen im Netz für (möglichst) alle Nutzergruppen und Endgeräte zugänglich zu machen.

Charlier / Radtke, „Barrierefreies Webdesign“.

 

Anders ausgedrückt:

Jedem werden,

  • unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe
  • unabhängig von der jeweiligen Methodik
  • unabhängig vom Gerät
  • unabhängig vom Betriebssystem
  • unabhängig von der Software

beim Zugriff auf dieselbe Seite dieselben Inhalte angezeigt.

Die Umsetzung dieses Prinzips nutzen nicht allein Menschen mit Behinderungen. Auch neue Medien, neue Geräte und Inhaltsaggregatoren (u.a. von Suchmaschinen), profitieren davon.

Besonders deutlich wird dies bei der stark gestiegenen Nutzung von Smartphones und Tablet-Rechnern: Wurden noch vor zehn Jahren Webauftritte nur über Desktop-Rechner abgerufen, ist es heute längst üblich geworden, auch mit Smartphones Informationen abzurufen. Diese zeigen moderne Webseiten zwar nicht im selben optischen Design wie auf einem großen Monitor, sie zeigen aber dennoch dieselben Inhalte.

Moderne Webentwicklung und modernes Webdesign erreichen, dass Webseiten unabhängig vom Gerät, dessen Betriebssystem oder der Software abrufbar sind.

Der Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit

Der Leitfaden liefert einen Rahmen zur Einführung in das Thema der digitalen Barrierefreiheit und eine allgemeine Handreichung. Eine detaillierte und stets aktualisierte Dokumentation hinsichtlich der technischen, organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung kann nicht gegeben werden. Stattdessen werden die jeweiligen Bereiche nach Zielgruppen und Aufgabengebiete aufgegliedert und in diesen die jeweils wichtigsten Handlungsempfehlungen aufgeführt.

  1. Bereitstellung und Pflege von Inhalten
    • für: Redakteure und Autoren von Webinhalten
  2. Entwicklung und Design
    • für: Webentwickler und Webdesigner
  3. Organisatorische und rechtliche Anforderungen
    • für: Verantwortliche Betreiber von Webauftritten, Auftraggeber, Entscheider
  4. Satzungen, Prüfungsordnungen, Dienstanweisungen
    • für: Bearbeiter aus Prüfungsämtern und Rechtsabteilungen, Verwaltungsmitarbeiter

Die einzelnen Kapitel orientieren sich im Aufbau nach den Anforderungen und Tätigkeiten der jeweiligen Zielgruppen. Daher wird auch von der Reihenfolge abgewichen, die sich durch die WCAG (Sortierung gemäß den Richtlinien „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“, „Robust“) ergibt.

Für Details der Umsetzung sowie der Hintergründe, die der Vertiefung dienen, werden Links zu relevanten Webseiten und Dokumentationen angegeben. Zur Umsetzung können die jeweiligen Kapitel auch getrennt voneinander weitergegeben werden.

Frei zur Beteiligung – Sharing is Caring

Der Leitfaden wurde auf Github und unter einer freien Lizenz (Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen CC BY-NC-SA) gestellt.  Sinn dahinter ist, dass der Leitfaden weiter genutzt, übernommen und auch durch andere Autoren weiter entwickelt werden kann. Dies auch unter dem Eindruck, dass viele andere Leitfäden oder Broschüren zur Barrierefreiheit selbst nicht „frei“ sind.

Das Thema Barrierefreiheit ist aber zu wichtig, als dass man Informationen darüber hinter Zahlschranken oder restriktiven Copyrights sperrt.

Die Autoren hoffen daher, dass der Leitfaden unter dem Motto „Sharing is Caring“ weiter gegeben und genutzt wird.